Zusätzliche Behandlungsangebote
Bleaching
Unter Bleaching versteht man das natürliche und unschädliche Aufhellen der Zähne. Hierfür werden in der Regel Präparate verwendet, welche Wasserstoffperoxid enthalten. Zahnaufhellungssubstanzen sollten unbedingt pH-neutral sein, um ein Aufrauen der Zahnoberfläche zu vermeiden, denn raue Flächen begünstigen die erneute Verfärbung eines Zahnes.
Es gibt verschiedene Methoden eine Zahnaufhellung zu erreichen:
- Das "Home Bleaching" (Aufhellen mit individuellen Zahnschienen):
Hier stellt der Zahntechniker mit Hilfe eines Gebiss-Abdrucks eine passgenaue Kunststoffschiene her, welche die Zähne überdeckt. Diese Schiene wird mit einem Wasserstoffperoxid-Gel befüllt und muss nun zwischen einer und acht Stunden getragen werden.
Je nach Verfärbungen wird dieser Prozess 5-7 mal wiederholt werden, bei hartnäckigeren Verfärbungen gegebenenfalls auch öfter.
- Das "Power Bleaching" oder "In-Office-Bleaching" (Aufhellen durch Auftragen):
Hierbei kommen konzentriertere Präparate zum Einsatz. Daher wird diese Behandlung auch in der Praxis vorgenommen.
Zunächst wird das Zahnfleisch zum Schutz mit einem flexiblen Überzug abgedeckt. Anschließend wird die Aufhellungssubstanz direkt auf die Zähne aufgetragen und wirkt dort 15-30 Minuten ein.
Bei einem erstmaligen Bleaching reichen in der Regel ein bis zwei Behandlungen aus, um ein dauerhaftes Ergebnis (mehr als ein Jahr) zu gewährleisten.
- Die "Walking-Bleach-Technik" (Aufhellen durch Einlagen im Zahn):
Diese Technik wird angewendet, um einen devitalen, verfärbten Zahn aufzuhellen. Hierzu wird der Zahn, der wegen einer Wurzelbehandlung bereits geöffnet werden musste, ein weiteres Mal aufgebohrt. Ein entsprechendes Aufhellungsmittel wird eingebracht und der Zahn provisorisch verschlossen. Nach wenigen Tagen Einwirkzeit wird die Substanz wieder entfernt und der Zahn verschlossen.
Die Kosten für Zahnaufhellungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.