Zahnersatz
Festsitzender oder herausnehmbarer Zahnersatz? Für jeden Fall das Richtige.
Zahnersatz lässt sich heute funktionell und ästhetisch optimal auf die individuelle Bedürfnisse eines jeden Patienten anpassen. Dabei bestehen grundsätzlich die Möglichkeiten eines festsitzendem wie auch eines herausnehmbarem Zahnersatzes.
Festsitzender Zahnersatz:
- Zahnkronen und Teilkronen
Den sichtbaren Teil eines natürlichen Zahnes nennt man "Zahnkrone".
Einen Zahnersatz, der diesen Teil des Zahnes teilweise oder ganz ersetzen soll, bezeichnet man entsprechend als (Teil-) Krone.
Mit einer Krone soll die fehlende Zahnsubstanz wiederhergestellt und vor neuer Karies geschützt werden.
Hierfür wird der Zahn beschliffen und anschließend ein Gebissabdruck genommen. Anhand diesen Abdrucks stellt der Zahntechniker eine passgenaue Krone her, die später auf dem beschliffenen Zahn gesetzt und verklebt wird. Kronen werden von der gesetzliche Krankenkasse bezuschusst.
- Brücken
Eine Zahnlücke kann mit Hilfe einer Brücke versorgt werden. Hierfür werden die an die Lücke angrenzenden Zähne beschliffen, um so einen Halt für den Einsatz von Kronen zu schaffen. Die beschliffenen Zähne dienen dann als Pfeiler für die Brückenglieder, die die fehlenden Zähne ersetzen.
Als Brückenmaterial wird Keramik oder Metall verwendet. Brücken werden fest einzementiert.
In der Regel lassen sich Zahnlücken von bis zu drei fehlenden Zähnen mit festsitzenden Brücken schließen. Voraussetzung hierfür ist die Stabilität der angrenzenden Pfeilerzähne(keine Parodontitis).
Bei größeren Lücken ist vom Einsatz einer Brücke abzuraten, zu groß wäre die Belastung der Pfeilerzähne. Hier ist ein herausnehmbarer Zahnersatz oder eine Implantatlösung zu empfehlen.
Brücken werden von der gesetzliche Krankenkasse bezuschusst.
- Teleskopierende Brücken
Die Teleskop-Brücke ist eine Mischform zwischen festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz. Hier wird mit der so genannten Doppelkronen-Mechanik gearbeitet, bei der Innenteleskope fest in die tragenden Zähne zementiert werden. Diese Teleskope halten dann die herausnehmbare Prothese.
Vorteil einer teleskopierenden Brücke ist ein guter Halt sowie eine mögliche Anpassbarkeit bei weiteren Zahnverlusten. Außerdem kann auf Verstärkungen wie beispielsweise Gaumenplatten oder Unterzungenbügel verzichtet werden.
Herausnehmbarer Zahnersatz
Prothesen
- Teilprothesen
Die einfachste Form einer Teilprothese besteht lediglich aus einem Kunststoffmodell und den fehlenden Zähnen, gehalten von Metallklammern. Eine solche Teilprothese wird heute in der Regel als Übergangsprothese verwendet, z. B. um eine Wundabheilung abzuwarten.
Die Modellguss-Teilprothese ist hingegen aufgrund ihrer Passgenauigkeit und Abstützung ein Dauer-Zahnersatz.
Anhand eines Gebissabdrucks stellt der Zahntechniker ein Metallgerüst aus einem Guss her, das mit weiteren Stütz- und Halteelementen versehen wird. Das Gerüst wird mit Chrom-Cobalt-Molybdän oder Titan legiert, wobei Titan als besonders verträglich gilt. Auf das Gussgerüst werden die Zähne aufgebaut.
Teilprothesen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen.
- Vollprothesen
Eine Voll- oder Totalprothese - auch "Gebiss" oder "dritte Zähne" genannt kommt zum Einsatz, wenn keine eigenen Zähne mehr zur Verankerung von Kronen oder ähnlichem vorhanden sind.
Bei guter Passgenauigkeit verlangsamt eine Vollprothese den Abbau des Kieferknochens. Den Halt am Kiefer findet die Prothese über eine Unterdruck-Saugwirkung an den Schleimhäuten. Die tatsächliche Haftung ist aber von vielfältigen Einflussfaktoren bestimmt, so unter anderem von der Beschaffenheit der Mundschleimhaut, von der Form des Kiefers sowie vom Speichelfluss des Patienten. Meistens findet eine Vollprothese im Oberkiefer besseren Halt, da dort mit einer Gaumenplatte eine größere Auflagefläche geschaffen werden kann. Im Unterkiefer ist es durch die bewegliche Zunge schwieriger einen Saugeffekt der Prothese zu erreichen.
Um einen passgenauen Sitz ohne Druckstellen und einen optimalen Halt der Prothese zu gewährleisten, sind oft mehrere Anpassungsvorgänge beim Zahnarzt erforderlich.
Das Tragen einer Vollprothese erfordert - genauso wie die Pflege der natürlichen Zähne - regelmäßige Kontrolluntersuchungen. So kann z.B. durch den Abbau des Kieferknochens eine erneute Anpassung des Zahnersatzes notwendig werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine Vollprothese mit einem Festbetrag.